Gespräch mit dem neuen Gemeindetagspräsidenten Ortwin Brucker
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/004 D931041/118
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/004 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1993
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1993 >> November
13. November 1993
BRUCKER: Hat sich über das klare und eindeutige Votum bei seiner Wahl zum Gemeindetagspräsidenten gefreut. Gerade in schwierigen Zeiten ist es wichtig, daß sich Leute engagieren. Die Beziehungen der Gemeinden zum Land sollen wieder verbessert werden. Der Eindruck, daß es nur ums Geld gegangen ist, muß beseitigt werden. Die Gemeinden sind mehr als nur Bittsteller. Das gesamte Finanzgefüge zwischen den Gemeinden und dem Land darf nicht aus der Balance kommen. 1995 müssen die Gemeinden aufgrund der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs neue Gespräche mit dem Land führen. Die Gemeinden stellen gegenwärtig überall Spar- und Konsolidierungsprogramme auf. Es darf nicht dazu kommen, daß Gemeinden ihre Haushalte nicht ausgleichen können. Eine seiner wesentlichen Aufgaben innerhalb des Gemeindetages wird sein, die unterschiedlichen Interessenlagen von großen und kleinen Gemeinden auszugleichen.
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Audio-Visuelle Medien
Finanzen
Kommunalpolitik
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
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