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Streit um 24 Morgen Artland eines Hofs zu Loverich (Selfkantkr. Geilenkirchen-Heinsberg), den die Eheleute Johann und Margarethe Jeger, die Vorfahren der Appellanten, für eine jährliche Erbpacht (Kanon) von 5 Maltern Roggen von Konrad und Gerhard von der Horst als „emphyteutica bona“ erhalten haben. Der Appellat klagte vor der 1. Instanz anscheinend wegen ausbleibender Pachtzahlungen auf Heimfall des streitigen Landes gemäß den Geilenkirchener „consuetudines“. Das RKG sprach am 16. Febr. 1590 den Appellaten von der Ladung frei.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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