Erzbischof Hermann von Köln, Kurfürst etc., quittiert dem Abt von Kornelimünster Johann von Wachtendonck über die gezahlten Konfirmationsgelder. Geg. Poppelsdorf am neunundzwanzigsten Tag des April des fünfzehnhundert ein und dreißigsten Jairs.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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