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Die Fixation unständiger Grundlasten aufgrund des Ablösungsgesetzes vom 4.Juni 1848 im kgl. Landgerichts-und Rentamtsbezirk Ebermannstadt, besonders abgeschlossene Handlohnsfixationsverträge
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Die Fixation unständiger Grundlasten aufgrund des Ablösungsgesetzes vom 4.Juni 1848 im kgl. Landgerichts-und Rentamtsbezirk Ebermannstadt, besonders abgeschlossene Handlohnsfixationsverträge