Die Führung der bayerischen Gesandtschaftsgeschäfte durch die deutsche Botschaft während der Beurlaubungen der bayerischen Gesandten, insbesondere Verzeichnisse der von der Botschaft bearbeiteten Akten, sowie die Verleihung bayerischer Orden an die Angehörigen der deutschen Botschaft, darin Einzelfälle (Namen nur im Register verzeichnet)