Veltin Mayer und Hans Bauwman, beide zu Neckarweihingen, gef. zu Marbach, weil sie sich bei der Abgabe des Zehnten strafbar gemacht haben sollen, freigelassen auf Fürbitten und gegen das Versprechen, auf Mahnung unverzüglich vor Gericht zu erscheinen und den Urteilsspruch anzunehmen, setzen dafür ihr Vermögen ein und stellen Bürgen. Bürgen über 400 fl LW: Bernhard und Hans Mayer, ihr Bruder und Vetter zu Neckarweihingen, mit ihrem ganzen Vermögen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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