1518 August 11 Eberhart von Frauenberg (Frauwenberg) sagt den Gebrüder Burkhart und Heinrich Sturmfeder das Verkauf- und Widerlosungsrecht für die Hälfte des unteren Schlosses Talheim zu, das er, Eberhart, mit Zustimmung der gen. Bruder von den Gebrüder Jochim und Rafann von Thalheim gekauft hatte, nachdem diese es ihrerseits von den Erben ihres Vetters Konrad Sturmfeder käuflich an sich gebracht hatten. Sg.: A. Or., Perg. - Dabei vier Abschr. d. 18. Jh.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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