Vor dem kaiserlichen Notar Michael Sembler, Bürger zu Augsburg, sind erschienen Johann Gottfried von Sirgenstein (Sirchenstain) von Achberg, Ballhausen, Zeschingen, Staufen und Dunstelkingen, Herr auf Rabeneck, Erbmarschall des fürstlichen Hochstifts Konstanz mit seinem Schwiegervater Ferdinand Freiherr von Puch zu Wackhersaich, Than und Hochenhaindlfingen, kaiserlich und kurfürstlich bayerischer Kammerer, Generalwachtmeister, Obrister zu Fuß und Stadtpfleger in Donauwörth als erbetener Beistand sowie alle achbergischen Untertanen und Gotteshausleute (Ammann, Richter und gemeine Bauernschaft daselbst). Nach dem Tod des Johann Jakob von Sirgenstein von Achberg, Ballhausen, Zeschingen, Staufen und Dunstelkingen, Herrn auf Rabeneck, Erbmarschall des fürstl. Hochstifts Konstanz, fürstl. pfalz-neuburgischen Geheimen Rats, Kammerers, Statthalters und Landrichters der Grafschaft Grayspach und der Pflege Monhaimb, des Vaters des Johann Gottfried von Sirgenstein, hat der Kaiser die Herrschaft Achberg, die Lehen des Erzhauses Oberösterreich ist, jetzt an Johann Gottfried verliehen. Letzterer hat den Notar hergebeten, um dem Akt der Huldigung der Untertanen beizuwohnen und darüber ein Notariatsinstrument anzufertigen. Der P. Prior von Langnau - das Gotteshaus Langnau hat in Achberg Leibeigene - und der gräfl. montfortinische Oberamtmann zu Langenargen Wilhelm Förg, auch der Landwaibel daselbst, die eigenmächtig in das Zimmer eingedrungen sind, werden zurückgewiesen. Der Oberamtmann protestiert im Namen seines Grafen Johann von Montfort gegen den Huldigungsakt wegen der hochgerichtlichen Obrigkeit. Der Herr von Sirgenstein spricht dem gräfl. Haus Montfort diese ab und weist auf die Huldigungsinstrumente von 1621 hin, wobei von Montfort und Langnau niemand erschienen und zugezogen worden sei, ferner auf die Privilegien Maximilians [I.] von 1507 und Ferdinands II. von 1620. Der Herr von Sirgenstein mach eine Gegenprotestation gegen das gewaltsame Eindringen, die neuerliche Anmaßung und die Pressionen der achbergischen Untertanen durch die gräflichen Beamten. Oberamtmann und Prior ziehen sich zurück. Die versammelten Gerichtsleute und Untertanen sollen ihrem rechtmäßigen Herrn gegenüber den Huldigungseid ablegen. Sie lassen durch ihren Wortführer Dr. Johann Franz von Guggeretz von Wangen ihre Bereitschaft zur Huldigung erklären, bitten aber um einen Aufschub der Huldigung, bis der Herr, der noch im geistlichen Bann des Consistoriums zu Konstanz sei, vom Bann gelöst sei. Es wird geantwortet, die Exkommunikation habe mit der weltlichen herrschaftlichen Gerechtsame nichts zu tun. Nachdem der Graf die Bitte um Bedenkzeit verworfen hat, fügen sich die Untertanen und leisten den Eid. Man nimmt den Wortlaut des am 15. Febr. 1621 dem Johann Jakob von Sirgenstein geleisteten Eides. Der Notar liest den Untertanen den Eid vor, dessen Wortlaut inseriert ist. Nach der Huldigung und einem Trunk werden die Untertanen nach Hause entlassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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