Johann Dekan von S. Gangolf (s. Gingolfi) zu Mainz bekundet als der vom Erzbischof zu Trier bestellte Richter, daß vor ihm der Priester Adolf, Pfarrer zu Bleseberg, dem Deutschordenshause zu Mainz zum Dank für empfangene Förderung und für sein Seelenheil alle seine Güter geschenkt habe unter Vorbehalt lebenslänglichen Nießbrauchs und mit der Bestimmung, daß bei seinem Ableben das Kapitel, wo er sich bis zum Tode aufhält, die übliche Gebühr erhält.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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