Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz und Bischof Reinhard I. von Worms bekunden, dass sie Valentin (Veltin) Ziegler zu Neustadt die Ziegelscheuer vor dem Tor zu Neuleiningen als Erblehen verliehen haben, wofür dieser jährlich zu Martini 14 Pfund Heller geben und an ihre Keller zu Neuleiningen reichen soll. Bei Versäumnis der Zinszahlung oder der Baupflicht fällt die Ziegelscheuer zurück. Valentin soll den Ausstellern für ihre Bauten zu Neuleiningen Ziegel und Kalk verkaufen, dabei nicht mehr als 2 Schilling Pfennige für 100 Ziegel und 6 Pfennige für 1 Malter Kalk nehmen. Die Einwohner zu Neuleiningen sollen 27 Pfennige bzw. 6 Pfennige für die genannten Güter zahlen, Dritten mag Valentin seine Waren frei verkaufen. Wenn Käufer, die den Ausstellern verpflichtet (gewant) sind, bei der Bezahlung der Waren säumig werden, sollen die Amtleute der beiden Fürsten dem Valentin bei der Eintreibung der Gelder, auch durch Pfändung der Säumigen, behilflich sein. Im Burgfriedensbezirk zu Neuleiningen wollen die Fürsten keine weiteren Ziegel- und Kalkbrenner zulassen.