Mainz, 1559.03.28. (Richter Martin Weidmann). Eheberedung zwischen Konrad Kroe von Dorum, Bender, und Dorothea, Ww. des B. und Benders Tonges Carben: Sie bringt in die Ehe die ganze Nahrung ihres Mannes und sieben Kinder dieser Ehe: Margreth (verh. m. Hans Beck, B. und Schneider), Hans, Eva, Anna, Barbara, Elsa, Nikolaus, alle noch minderjährig. Diesen Kindern wird auf den beiden Häusern zum Firnburg und zur halben Scheuern 400 fl. (zu gleichen Teilen), ferner 20 fl. für genannte Kleidung und Kleinodien im Voraus zugesprochen. Erbgang von einem Kind aufs andere. Er bringt in die Ehe all sein elterliches Gut; Jeronimus Altvatter, sein Vetter, alle zu Dorheim wohnhaft, bürgen dafür und versprechen 300 fl. zu liefern. Stirbt er zuerst und knderlos, erhalten seine Verwandten 100 fl. und sind damit abgelöst. Sind aber Kinder der neuen Ehe vorhanden und stirbt ein Ehegatte, so erhält der überlebende 200 fl.; der Rest wird unter ihm und den Kindern geteilt. Anwesend: 1) Für den Mann: Bruder, Schwager und Vetter wie vorgenannt; 2) für die Kinder und die Ww.: Herr Johann Faust, Amtmann der Dompropstei; Rudolf von Carben, Schneider; Hans Beck, seine Frau Margreth, Tochter der Ww.; 3) Z.: Wendel von Wichshausen, Bender, und Velten Heß, Zeugmacher. Zustimmung des Kämmerers (Domherr Georg von Schönenberg für den Domdekan Johann Andreas von Mosbach).

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