Dietrich von Mendig, Bürger und Schöffe zu Andernach, und seine Ehefrau Sybille (Bele) verkaufen und tragen auf mit Halm und mit Mund für sich und ihre Erben an Ruprecht, Graf zu Virneburg und Neuenahr, Herr zu Saffenburg, und seine Erben 2 1/2 Malter Korngülte, die die Aussteller bisher von Lange Hannes von Thür und dessen Ehefrau Katharina erhalten haben wegen einiger Güter zu Thür und in der Umgebung, die die Eheleute von den Ausstellern gegen diese Jahresgülte empfangen haben und worüber ein Hauptbrief errichtet wurde. Darin waren Unterpfänder für die Zahlung der Jahresgülte gesetzt worden. Diese Urkunde übergeben die Verkäufer an den Grafen. Den Eheleuten in Thür ist es jederzeit gestattet, die Gülte gegen 25 oberländische rheinische Gulden pro Malter abzulösen. Darüber haben diese eine Urkunde von den Ausstellern erhalten. Dietrich und Sybille tragen gleichzeitig Graf Ruprecht zu Lehen auf und haben von ihm wiederum empfangen ein Ohm Weingülte und eine Mark Geld von ihren genau aufgeführten Gütern zu Nickenich als Mannlehen, das auch an Töchter vererbt werden kann. Der Aussteller hat den Lehenseid geleistet. Die Aussteller haben ihren guten Freund, den vesten Konrad von Kottenheim gebeten, mit ihnen zu siegeln. Sr.: Ausst. und Konrad von Kottenheim. Ausf. Perg. - 2 Sg. anh., 2 besch. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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