Gesuch an Bürgermeister und Rat
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 4370
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 11 Zünfte Apotheker
1540 Juni 19
Regest: Als Jörg Rentz, Doctor der Arznei, vom Rat als Physicus bestellt worden war +), hat Othmar Scheltz sich nach Reutlingen verfügt und mit grossen Kosten eine Apotheke eingerichtet und sie nach dem Abscheiden (= Weggang) dieses Doctors bei 2 Jahren mit merklichem Schaden ohne einen Medicus erhalten. Vor Ankunft des Doctor Martin Strüwlin ++) wurde keine Praktik (Behandlung) gebraucht. Daher sind dem Othmar Scheltz viel Simplicia, Composita Materialia, Species (= Spezereien) und Aquae destillatae, die er mit grossen Kosten gekauft und zubereitet hatte, verlegen und verdorben. Als der genannte Doctor Martin vom Rat zu einem Leibarzt verordnet wurde, ist dem Scheltz, damit er der Apotheke desto förderlicher obliegen könne, ein Jahrgeld versprochen worden. Um seinem Zusagen (= Versprechen) Statt zu tun (= Folge zu geben), hat er sich, um alle für die Apotheke notwendigen Stücke zu kaufen, gen Franckfurth begeben und dort abermals eine treffenliche (= erhebliche) Summe angelegt in der Hoffnung, Doctor Martin solle hier bleiben und wie sich gebührt practicieren. Weil er aber wegzog und nun gemeine Stadt abermals bis in das 3. Jahr ohne einen Physikus und Leibarzt war, hat Scheltz an seinen gekauften Materialia nicht geringen Schaden erlitten. Denn sie bleiben über die Zeit nicht in rechter Güte. Das wäre vermieden worden, wenn ein Doctor hier gewesen wäre. Daher bittet er, in Ansehung seines erlittenen Schadens ihn mit einem ziemlichen (= angemessenen) Jahrgeld zu bedenken. Er will die Apotheke mit möglichem Fleiss unterhalten. Der Rat möge auch nach einem Doctor und Leibarzt trachten. Denn eine Apotheke ist ohne einen Doctor und Physikus wenig fruchtbar. Das wird der Stadt und Bürgerschaft vor allem in Sterbensläufen (= Seuchenzeiten), worauf wir täglich gefasst sein müssen, zum Nutzen gereichen. Was die Visitation der Apotheke und anderes betrifft, so soll es an ihm nicht fehlen.
Othmar Scheltz, Appentheckher.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Es ist ihm ein Dienstgeld von 8 fl, wie er es bisher gehabt hat, verheissen worden.
Othmar Scheltz, Appentheckher.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Es ist ihm ein Dienstgeld von 8 fl, wie er es bisher gehabt hat, verheissen worden.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Bemerkungen: Handschrift des Stadtschreibers M. Benedikt Gretzinger I
+) Wenn die Angabe von Otto Krimmel, RGB 1893 S. 58, richtig ist, dass Jerg Renz 1519 als Physikus hier tätig war, so muss Scheltz ungefähr auch um diese Zeit seine Apotheke aufgemacht haben oder nicht sehr viel später.
++) In der nicht von Gretzinger geschriebenen, wahrscheinlich um 1545 zu datierenden Eingabe von Scheltz lautet der Name: Stürmlin.
Genetisches Stadium: Or.
+) Wenn die Angabe von Otto Krimmel, RGB 1893 S. 58, richtig ist, dass Jerg Renz 1519 als Physikus hier tätig war, so muss Scheltz ungefähr auch um diese Zeit seine Apotheke aufgemacht haben oder nicht sehr viel später.
++) In der nicht von Gretzinger geschriebenen, wahrscheinlich um 1545 zu datierenden Eingabe von Scheltz lautet der Name: Stürmlin.
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ