(1) L 1076 (2)~Kläger: Bäckeramt in Lemgo (3)~Beklagter: Johann Herman Klemm, (Frei-) Bäcker, Lemgo, (4)~Prokuratoren (Kl.): Dr. Christian Hartmann von Gülich 1732 ( Subst.: Dr. Johann Wilhelm Ludolf (5)~Prozessart: Appellationis Streitgegenstand: Streit um die Zulässigkeit des dem Appellaten vom Grafen verliehenen Freibäckerprivilegs. Die Appellanten hatten ihm das zum Verkauf ausgestellte Brot weggenommen, woraufhin die Kanzlei den Lemgoer Magistrat anwies, derartige Übergriffe zu unterbinden. Die Appellanten bemängeln die Vorgehensweise bei der Verleihung des Privilegs, das verliehen wurde, ohne daß der Appellat das Backen gelernt habe und unter Mißachtung ihrer Einwände dagegen, obwohl auch Privilegienerteilungen, wenn sie strittig seien, zu den Rechtsfällen, die eine Untersuchung erforderten, gehörten und die, wenn dadurch die Rechte Dritter, in diesem Falle die ihren, beeinträchtigt würden, unzulässig seien. Sie sehen durch das Freiprivileg ihre hergebrachten Rechte ebenso beeinträchtigt wie die städtische Verfassung, in der ihr Amt als eines der 9 "zu Rathaus gehenden" (deren Dechen mit denen von 8 anderen Ämtern einen der 4 Haufen und damit ein städtisches Führungsgemium bildeten) einen festen Platz habe. Sie betonen ausdrücklich, dem Grafen das Recht, Privilegien erteilen zu können, nicht streitig machen zu wollen, doch dürften dadurch die Rechte Dritter nicht verringert werden. Sie betonen, es habe nie Klagen über die Qualität des von den Amtsgenossen gefertigten Brotes gegeben, so daß auch aus diesem Zusammenhang kein Anlaß zur Erteilung eines Freiprivilegs gegeben sei. Nach 2 prozeßeinleitenden Terminen abschließender Completum-Vermerk vom 14. September 1776. (6)~Instanzen: 1. Lipp. Kanzlei zu Detmold ( 2. RKG 1732 - 1776 (1275 - 1732) (7)~Beweismittel: Lemgoer Bürger- (Q 10), Ratsherren- (Q 8) und Eid der Meinheitsherren und der Dechen der Ämter, so zu Rathaus gehen (Q 9). Privilegienbestätigungen der Edelherren bzw. Grafen Simon, 1275; Simon, 1361; Otto, 1344; Simon, 1442 (!); Bernhard, 1446; Simon, 1511; Simon, 1579; Simon Henrich, 1670; Friedrich Adolf, 1698, und Simon Henrich Adolf, 1720, zur Lippe für Lemgo, alle lateinisch (Q 13). Botenlohnquittung (Q 16). (8)~Beschreibung: 2 cm, 69 Bl., lose; Q 1 - 17. Lit.: Meyer-Lemgo, Geschichte, S. 206.