Johann Brendel von Homburg (Hoenbergk), des verstorbenen Hennes Sohn, bekundet, dass er an Erzpriester, Kämmerer und das ganze Kapitel des Stuhls zu Bensheim (Benßheim) eine jährlich in Bensheim fällige Gült in Höhe von 2 ½ rheinischen Gulden um 50 rheinische Gulden verkauft hat. Diese 50 Gulden dienen der Ablösung einer Gült von 2 ½ Gulden, die die Mutter des Ausstellers, die verstorbene Gertrud von Staffel (Staffeln), und sein Stiefvater Henne von Stockheim mit Konsens des Ausstellers dem Spital zu Bensheim verschrieben haben. Johann verspricht, die Gült jährlich zu Martini [= 11. November] oder innerhalb der darauffolgenden vierzehn Tage zu bezahlen, und setzt folgende Güter zu Unterpfand: 5 Morgen Ackerland im Mittelfeld zu Bensheim, gelegen "im Zale" an einem Flurstück "ußwendig des Ziegelwegs", angrenzend an die Äcker der Pfarrei; 3 Morgen "ußwerters auch im Zale, und hat die von Buchis darneben nu die von Hirßbergk gein der almen zu"; 6 Morgen im Feld gegen Heppenheim, "ußen fur dem Mere", an einem Flurstück neben denen von Rückingen (Ruckingen) auf der einen und der Allmende auf der anderen Seite. Falls der Aussteller und seine Erben oder Nachkommen mit der Zahlung der Gült in Verzug geraten, kann der Kämmerer des Kapitels die Unterpfänder ohne Gerichtsverfahren einziehen (uffholn) und sich "ein schulteßen vor etlichen scheffen oder dem gericht zu Benßheim myt einer maß wins darine loßen setzen" in gleicher Weise, als ob er die Güter auf gerichtlichem Wege gewonnen hätte. Die Wiederlösung der Gült zum selben Preis bleibt vorbehalten.