Ausübung des landesherrlichen Jus primariarum precum (Recht die
erste erledigte Pfründe zu vergeben) in den Stiftern und Klöstern beim
Absterben der Könige Georg I. bis Georg IV. Enthält: u.a. Gesuche von
adligen und nichtadligen Personen; die Preces-Stellen im Stift Bassum und
in den lüneburgischen Klöstern