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Ausübung des landesherrlichen Jus primariarum precum (Recht die erste erledigte Pfründe zu vergeben) in den Stiftern und Klöstern beim Absterben der Könige Georg I. bis Georg IV. Enthält: u.a. Gesuche von adligen und nichtadligen Personen; die Preces-Stellen im Stift Bassum und in den lüneburgischen Klöstern

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Niedersächsisches Landesarchiv
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