Styne, Witwe des Hennes Pelser in Willich, hatte von den Eheleuten Hennes und Gertrude Breers, Kirchspielleute von Willich, eine jährliche Erbrente von 6 Mark brabant erworben. Als Unterpfand waren gesetzt 7 Morgen Land in Willich, gelegen am Breers-Wege neben Land des Peter Buytzgin und Heyn Boyn. Nachdem die Eheleute Breers den Betrag der Erbrente der Styne mit 108 Mark brabant zurückgezahlt haben, entlässt die Gläubigerin die Eheleute Breers aus ihrer Schuld.