Citatio ex lege diffamari auf Anstehen der von Ketzgen, geborene von Gymnich, später ihres 2. Gemahls Andreas Ehrenreichs von Polheim und Wartenberg contra Herrn von Obsennig genannt Robe als Herrn von Elmpt puncto der von der Verklagten behaupteten Lehnübrigkeit der Mühlrather Mühle von der Herrschaft Elmpt. Freiin von Uttenhofer, Rechtsnachfolgerin von Bocholtz, geborene von Ketzgen, Lehnserbin des Franz Eberhard von Ketzgen contra Andreas Ehrenstein von Polheim und Wartenberg namens seiner Frau, geborene von Gymnich, Witwe und Testamentserbin des Franz Eberhard von Ketzgen, puncto des Besitzes des zum LehnNachlass des von Ketzgen gehörigen Rittersitzes Geneidken

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