Konrad, gewählter und bestätigter Bischof von Münster, teilt den Ratsherren und Bürgern der Stadt in Borken mit, er sei nach reiflicher Überlegung damit einverstanden, daß sie die Güter in Hornevelde, die sie von dem Knappen Hermann von Gemen (Ghemene) mit ihrem Geld gekauft hätten, zu Eigentumsrecht besitzen. Er habe nämlich das Eigentumsrecht über diese Güter dem Hermann geschenkt. Er habe dafür im Tausch die Güter genannt Wredinc, die dem Hermann zu Eigentumsrecht gehörten, empfangen, nachdem sie Hermann ihm aufgelassen und aus seiner Hand zu Lehnsrecht empfangen hatte. Siegelankündigung des Bischofs. Datum 1308 Sep 17. ipso die beati Lamberti episcopi

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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