Friedrich Karl Herzogadministrator von Württemberg bestätigt die durch seine Oberräte Dr. Heinrich Backmeister, Lct. Salomon Simbert Textor und andere bezüglich der Streitigkeiten um Herrschaftsrechte in Schlat und Eschenbach am 27. November 1683 ausgehandelte Vereinbarung [siehe U 152]. Friedrich Karl bestätigt auch einen in derselben Konferenz ausgehandelten Rezeß, wonach Philipp Albrecht und sein Bruder Philipp Konrad [II.] von Liebenstein versprochen haben, binnen zwei bis drei Monaten beim Reichshofrat den Lehenbrief und die Akten bezüglich des Blutbanns in Kaltenwesten anzufordern, den Einzug der baden-durlachischen und wolkensteinischen Lehengefälle in Kaltenwesten und Ottmarsheim ab sofort selbst zu übernehmen sowie binnen eines Monats Liebenstein durch anderweitige Versicherung vom Wittum ihrer Stiefmutter [Katharina Anna geborenen von Starschedel] zu befreien. Friedrich Karl will sich für die Aushändigung der Akten durch Ferdinand von Degenfeld [wie in U 152] einsetzen. In Sachen der verlangten Übernahme des unter Jebenhausener Gerichtsbarkeit stehenden Lehenguts Iltishof (Ilderitzhausen), das Ferdinand von Degenfeld vorenthält, erklärt sich Friedrich Karl wegen mangelnder Einsicht in die Sachlage für unfähig behilflich zu sein. Wegen der erbetenen Bedienstung verweist er auf den Liebensteinischen Kaufbrief und stellt es Philipp Albrecht frei, sich bei Vakanz einer Stelle darauf zu bewerben. Betreffend der nachgesuchten Entschädigung für den unter die Burg in Bönnigheim gebauten Keller hat Friedrich Karl einen Bericht angefordert. Wegen des verlangten Baumeisteramts in Bönnigheim verweist er Philipp Albrecht auf die zuständige Ganerbengemeinschaft. Bezüglich des geforderten Sechzehntels an der Kontribution zu Bönnigheim wird sich Friedrich Karl zunächst mit der Rechtsgrundlage vertraut machen lassen.