Michl Mader, Schneider und Bürger zu Gruol in der zollerischhaigerlichischen Herrschaft, ist in das Gefängnis des Grafen [Johann] Christoph zu Hohenzollern gekommen, weil er gegen die Vogtgerechtsordnung, gegen das bei erneuter Aufnahme zum Bürger in Gruol abgelegte Versprechen und gegen das am 8. September [1]619 vor der ganzen Gemeinde verlesene Dekret sich mit einigen unruhigen Untertanen zu Gruol in ein Bündnis eingelassen, auch etliche gehorsame Untertanen in diese Rottierung hineingezogen und bei der Wahl einiger Ratgeber geholfen hat. Er hat außerdem durch etliche nach Speyer geschickte Rebellen die Gültigkeit einer von den gehorsamen Untertanen für Speyer ausgefertigten Vollmacht anzweifeln lassen, auch persönlich in Rottweil eine falsche Supplikation übergeben lassen und andere dgl. Dinge mehr. Die Obrigkeit hat ihn vor das Stadtgericht zu Haigerloch stellen und auf ewige Ausweisung aus der Herrschaft klagen lassen, ihn aber auf Fürbitte von Bürgermeister und Rat begnadigt. Von einer Ausweisung wird abgesehen. Dafür muß er auf Lebenszeit jährlich 3 Tage fronen und die bisherigen Prozeßunkosten bezahlen (1). Er schwört Urfehde (1) "Die Übernahme der Prozeßunkosten" Nachtrag am Rand

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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