Michl Mader, Schneider und Bürger zu Gruol in der zollerischhaigerlichischen Herrschaft, ist in das Gefängnis des Grafen [Johann] Christoph zu Hohenzollern gekommen, weil er gegen die Vogtgerechtsordnung, gegen das bei erneuter Aufnahme zum Bürger in Gruol abgelegte Versprechen und gegen das am 8. September [1]619 vor der ganzen Gemeinde verlesene Dekret sich mit einigen unruhigen Untertanen zu Gruol in ein Bündnis eingelassen, auch etliche gehorsame Untertanen in diese Rottierung hineingezogen und bei der Wahl einiger Ratgeber geholfen hat. Er hat außerdem durch etliche nach Speyer geschickte Rebellen die Gültigkeit einer von den gehorsamen Untertanen für Speyer ausgefertigten Vollmacht anzweifeln lassen, auch persönlich in Rottweil eine falsche Supplikation übergeben lassen und andere dgl. Dinge mehr. Die Obrigkeit hat ihn vor das Stadtgericht zu Haigerloch stellen und auf ewige Ausweisung aus der Herrschaft klagen lassen, ihn aber auf Fürbitte von Bürgermeister und Rat begnadigt. Von einer Ausweisung wird abgesehen. Dafür muß er auf Lebenszeit jährlich 3 Tage fronen und die bisherigen Prozeßunkosten bezahlen (1). Er schwört Urfehde (1) "Die Übernahme der Prozeßunkosten" Nachtrag am Rand
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Michl Mader, Schneider und Bürger zu Gruol in der zollerischhaigerlichischen Herrschaft, ist in das Gefängnis des Grafen [Johann] Christoph zu Hohenzollern gekommen, weil er gegen die Vogtgerechtsordnung, gegen das bei erneuter Aufnahme zum Bürger in Gruol abgelegte Versprechen und gegen das am 8. September [1]619 vor der ganzen Gemeinde verlesene Dekret sich mit einigen unruhigen Untertanen zu Gruol in ein Bündnis eingelassen, auch etliche gehorsame Untertanen in diese Rottierung hineingezogen und bei der Wahl einiger Ratgeber geholfen hat. Er hat außerdem durch etliche nach Speyer geschickte Rebellen die Gültigkeit einer von den gehorsamen Untertanen für Speyer ausgefertigten Vollmacht anzweifeln lassen, auch persönlich in Rottweil eine falsche Supplikation übergeben lassen und andere dgl. Dinge mehr. Die Obrigkeit hat ihn vor das Stadtgericht zu Haigerloch stellen und auf ewige Ausweisung aus der Herrschaft klagen lassen, ihn aber auf Fürbitte von Bürgermeister und Rat begnadigt. Von einer Ausweisung wird abgesehen. Dafür muß er auf Lebenszeit jährlich 3 Tage fronen und die bisherigen Prozeßunkosten bezahlen (1). Er schwört Urfehde (1) "Die Übernahme der Prozeßunkosten" Nachtrag am Rand
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 177 T 2 Nr. 125
Repert. X, A Nr. 12 (Kasten E, Fach 36)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 177 T 2 Herrschaft Haigerloch-Wehrstein: Urfehden
Herrschaft Haigerloch-Wehrstein: Urfehden >> 1. Urkunden
1620 Juli 1
Urkunden
Siegler: Schultheiß, Bürgermeister und Rat der Stadt Haigerloch
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: kleines Sekretsiegel der Stadt; Siegel mit Papierdecke
Vermerke: 2 Blatt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: kleines Sekretsiegel der Stadt; Siegel mit Papierdecke
Vermerke: 2 Blatt
Hohenzollern-Haigerloch, Johann Christoph von; Graf, 1586-1620
Mader, Michel; Bürger und Schneider zu Gruol
Gruol, Haigerloch BL
Haigerloch BL
Rottweil RW
Speyer SP
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:42 MESZ
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