Anna Margaretha von Remchingen und mit ihr Karl von Scharnstet, markgräflich badischer Rat, bestellter Oberstleutnant, Obervogt zu Kuppenheim und Rastatt und Hans Burkhard von Herbingshausen urkunden: daß sie für sich selbst und durch ihre oben genannten Vetter und Schwager die Frau Dorothea von Neuenhaus, Äbtissin des freien adligen Stifts Oberstenfeld und den Konvent gebeten hat, nachdem sie nun 6 Jahre in ihren Schul- und Lehrjahren gewesen ist, die Gebräuche des Stifts und dessen Ordnung kennengelernt hat, auch bei ihrer Aufnahme eine Verschreibung erteilt hat, worauf Äbtissin und Konvent sie in das Stift aufgenommen und eine Pfründe verliehen haben, verspricht sie, ihre Verschreibung und die Ordnung einzuhalten und sich in Schutz und Gehorsam der Äbtissin zu begeben.