Johann ter Kercken und seine Frau Marie machen bekannt, daß Abt Johann ihnen gestattet hat, eine Rente von sechs Scheffeln Getreide, halb Roggen, halb Gerste, aus dem Hof und Gut ter Kercken zu Bredeney, der Kurmut- und Pachtgut des Abts ist, an den Pastor von Born Johann Wittenhorst zu verkaufen. Die Rente soll innerhalb von zehn Jahren wieder zurückgekauft werden. Die Aussteller haben den Rentmeister des Abts Gottfried von Münster um Besiegelung gebeten. - Gegeven ... up s. Thomas avent.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...