Mandatum arrestatorium Auseinandersetzung um die Abrechnung der Prokuratur in einem Prozeß
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(1) 1072
Wismar G 96 (W G 3 n. 96)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 07. 1. Kläger G
28.03.1735-08.10.1735
Kläger: (2) Dr. Georg Gustav Gerdes, Prokurator am Tribunal
Beklagter: Ernst Christoph Büring, Verwalter zu Strameus
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Georg Gustav Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Anton Christoph Gröning (P); seit 10.09.1735: Dr. Carl Daniel Schlaff (P), Dr. Michael Zylius (A)
Fallbeschreibung: Kl. hatte Bekl. in einem Prozeß gegen die Gebrüder von Plessen wegen Störung an der Pacht im Hof zu Strameus vertreten. Nachdem Bekl. sich mit den Plessens gütlich geeinigt hatte, kam er in das Haus des Kl.s, um seine Papiere und die Rechnung zu fordern. Nach Wortwechsel beginnt er Kl. und dessen "Domestiquen mit den gröbsten Injurien anzugreiffen" und wird dabei mehrfach "mit einem großen Prügel" tätlich. Kl. bittet, Bekl. mit 4 Wochen Gefängnis und Erstattung aller Unkosten zu bestrafen und erreicht am 29.03. ein Mandat an die Gebrüder von Plessen, die bei ihnen noch stehenden 1.500 Rtlr des Bekl. zu beschlagnahmen und zu verhindern, daß Kl. etwas von seinem Vieh "und Fährnis" verkaufe, bis der Fall geklärt sei. Bekl. wird am selben Tag aufgefordert, sich binnen 6 Wochen zu dem Fall zu äußern. Am 01.06. rechtfertigt sich Bekl. mit der Behandlung durch die Diener des Kl.s, streitet jede Tätlichkeit ab und bittet um Aufhebung der Beschlagnahme. Letzteres lehnt Tribunal am 07.06. ab, fordert aber Kl. auf, seine Beschwerden zu beweisen. Am 17.06. erklärt Bekl., daß er am folgenden Tag von Strameus abziehen müsse und bittet, die Beschlagnahme auf seine Schafe zu beschränken. Das Tribunal fordert Kl. am selben Tag zur Stellungnahme binnen 3 Tagen auf. Am 20.06. fordert Kl. andere, ausreichende Kaution. Das Tribunal fordert am 21.06. vom Bekl. Gegenerklärung und erhält am 25.06. eine Kaution des Ratschirurgen für Bekl. Das Tribunal fordert am 27.06. Erwiderung des Kl., am selben Tag legt Bekl. eine neue Bürgschaft von Notar Anton Rode vor, woraufhin seine Habe auf Strameus sofort freigegeben wird. Am 09.07. legt Kl. Artikel für ein Zeugenverhör vor und bittet, den Registrator des Tribunals damit zu beauftragen. Das Tribunal beauftragt Scheffel am 11.07. entsprechend. Am 10. und 14.09. erklärt Bekl., er neige manchmal zu "Gemütsunruhe", habe Kl. einen Vergleich vorgeschlagen und bittet um Einstellung des Prozesses. Das Tribunal fordert Kl. am 20.09. zur Erklärung auf, die am 24.09. eingeht und in der Kl. eine "christliche Abbitte" und die Erstattung aller Unkosten fordert. Am 27.09. lädt das Tribunal die Parteien auf den 07.10.1735 vor und vergleicht sie miteinander.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1735
Prozessbeilagen: (7) Rechnung des Kl.s im Falle des Bekl. vs. die Gebr. von Plessen vom 28.03.1735; Aufstellung über bereits vom Bekl. erstattete Kosten vom 01.06.1735, Bestätigung des Wilhelm Fürchtnicht über Kauf von Schweinen vom 14.04.1735; vom Ratschirurg Jochim Hinrich Tegen ausgestellte Bürgschaft für Bekl. vom 25.06.1735; Articuli Probatoriales für Frau N N Schumann, Dorothee Margarethe Licht, Catharina Margaretha Plagmann und Hans Brüggmann
Beklagter: Ernst Christoph Büring, Verwalter zu Strameus
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Georg Gustav Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Anton Christoph Gröning (P); seit 10.09.1735: Dr. Carl Daniel Schlaff (P), Dr. Michael Zylius (A)
Fallbeschreibung: Kl. hatte Bekl. in einem Prozeß gegen die Gebrüder von Plessen wegen Störung an der Pacht im Hof zu Strameus vertreten. Nachdem Bekl. sich mit den Plessens gütlich geeinigt hatte, kam er in das Haus des Kl.s, um seine Papiere und die Rechnung zu fordern. Nach Wortwechsel beginnt er Kl. und dessen "Domestiquen mit den gröbsten Injurien anzugreiffen" und wird dabei mehrfach "mit einem großen Prügel" tätlich. Kl. bittet, Bekl. mit 4 Wochen Gefängnis und Erstattung aller Unkosten zu bestrafen und erreicht am 29.03. ein Mandat an die Gebrüder von Plessen, die bei ihnen noch stehenden 1.500 Rtlr des Bekl. zu beschlagnahmen und zu verhindern, daß Kl. etwas von seinem Vieh "und Fährnis" verkaufe, bis der Fall geklärt sei. Bekl. wird am selben Tag aufgefordert, sich binnen 6 Wochen zu dem Fall zu äußern. Am 01.06. rechtfertigt sich Bekl. mit der Behandlung durch die Diener des Kl.s, streitet jede Tätlichkeit ab und bittet um Aufhebung der Beschlagnahme. Letzteres lehnt Tribunal am 07.06. ab, fordert aber Kl. auf, seine Beschwerden zu beweisen. Am 17.06. erklärt Bekl., daß er am folgenden Tag von Strameus abziehen müsse und bittet, die Beschlagnahme auf seine Schafe zu beschränken. Das Tribunal fordert Kl. am selben Tag zur Stellungnahme binnen 3 Tagen auf. Am 20.06. fordert Kl. andere, ausreichende Kaution. Das Tribunal fordert am 21.06. vom Bekl. Gegenerklärung und erhält am 25.06. eine Kaution des Ratschirurgen für Bekl. Das Tribunal fordert am 27.06. Erwiderung des Kl., am selben Tag legt Bekl. eine neue Bürgschaft von Notar Anton Rode vor, woraufhin seine Habe auf Strameus sofort freigegeben wird. Am 09.07. legt Kl. Artikel für ein Zeugenverhör vor und bittet, den Registrator des Tribunals damit zu beauftragen. Das Tribunal beauftragt Scheffel am 11.07. entsprechend. Am 10. und 14.09. erklärt Bekl., er neige manchmal zu "Gemütsunruhe", habe Kl. einen Vergleich vorgeschlagen und bittet um Einstellung des Prozesses. Das Tribunal fordert Kl. am 20.09. zur Erklärung auf, die am 24.09. eingeht und in der Kl. eine "christliche Abbitte" und die Erstattung aller Unkosten fordert. Am 27.09. lädt das Tribunal die Parteien auf den 07.10.1735 vor und vergleicht sie miteinander.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1735
Prozessbeilagen: (7) Rechnung des Kl.s im Falle des Bekl. vs. die Gebr. von Plessen vom 28.03.1735; Aufstellung über bereits vom Bekl. erstattete Kosten vom 01.06.1735, Bestätigung des Wilhelm Fürchtnicht über Kauf von Schweinen vom 14.04.1735; vom Ratschirurg Jochim Hinrich Tegen ausgestellte Bürgschaft für Bekl. vom 25.06.1735; Articuli Probatoriales für Frau N N Schumann, Dorothee Margarethe Licht, Catharina Margaretha Plagmann und Hans Brüggmann
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ