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Hechtsheim: Niclas Gebuer und seine Ehefrau Katherin, wohnhaft zu Hexheim, bestehen zu Erbe von Junker Hansen Horneck v. Heppenheim Haus und Hof i...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 7 Orte, Buchstabe H >> 7.5 Hechtsheim
1466 Oktober 18
Mainz, St. Peter
Original-Pergament, die beiden Siegel des Junker Bartholomis Wydenhof und Hans Bechtelmontze sind samt Pergamentteilen herausgeschnitten
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D. a.d. millesimo quadringentesimo sexagesimo sexto, uf sant Lucas tag des ewangelisten
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hechtsheim: Niclas Gebuer und seine Ehefrau Katherin, wohnhaft zu Hexheim, bestehen zu Erbe von Junker Hansen Horneck v. Heppenheim Haus und Hof im genannten Dorf, zwischen Wydenhofs Hof und Pauelshenne, für 2 fl. Zins, fällig auf Martini o.b.M., und verlegen zu Unterpfand vor dem Dorfgericht 1 1/2 Morgen uf dem Loe (zwischen der Kirche zu Hexheim und Mollerhenn) und 1/2 Morgen daselbst (A. unten Horneck)
AZB 41/1936
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.