Verwaltung der Kliniken (1810/1960-)
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Tektonik
Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> E Klinikum >> Ea Verwaltung der Kliniken
Tektonikbeschreibung: 1810 wurde zur Aufsicht über den Verwalter des Klinischen Instituts und der Gebäranstalt sowie zur Abhör der Klinikumsrechnung eine Superattendenz eingerichtet, der die beiden am Klinikum tätigen Professoren und der Kanzler angehörten. 1817 wurde die Kasse des Klinikums mit der Universitätskasse vereinigt.
Nach dem Organischen Statut für die "Klinische Anstalt" vom 9.1.1840 lag deren Wirtschaftsverwaltung, Rechnungs- und Kassenwesen beim Universitätskassier bzw. seit 1912 beim Vorstand des Universitätskassen- bzw. -rentamts. Die später entstandenen Kliniken und seit 1879 auch die Medizinische Klinik wurden von den Hausmeistern bzw. Verwaltern verwaltet, die in Wirtschafts- und Rechnungsangelegenheiten dem Universitätskassier bzw. Vorstand des Universitätskassenamts (seit 1912) unterstellt waren (UAT 117C/231). Dieses trug seit der Ausgliederung der Universitätskasse im Jahre 1960 die Bezeichnung "Verwaltung der Kliniken", blieb aber zunächst Teil der "Universitätsverwaltung". Auch behielten die Universitätskasse (bis 1964) und einzelne Abteilungen des "Akademischen Rektoramts" bzw. der "Zentralen Verwaltung" zunächst noch ihre Zuständigkeit für das Universitätsklinikum.
1975 wurden die Kliniken mit den mittelbar der Krankenversorgung dienenden theoretisch-medizinischen Instituten, den Schulen für Heilberufe und den Versorgungsbetrieben (so § 13 HSCHG) zum Universitätsklinikum unter der Leitung eines Klinikumsvorstandes zusammengefasst, dem auch der Verwaltungsdirektor als ständiger Vertreter des Präsidenten bzw. Kanzlers mit Zuständigkeit für die Personal- und Wirtschaftsverwaltung angehörte. 1987 wurde das Klinikum weitgehend verselbständigt. Die Klinikumsverwaltung unterstand seither unmittelbar dem Klinikumsvorstand. Neben dem Präsidenten blieb der Verwaltungsrat das einzige gesamtuniversitäre Organ, das Leitungsfunktionen der Universität als des Trägers wahrnahm, mit Zuständigkeit für Planung und Aufstellung des Etats.
Mit Wirkung vom 1.1.1998 wurde das Klinikum in eine Anstalt öffentlichen Rechts der Universität mit eigenen Organen (Klinikumsvorstand und Aufsichtsrat) umgewandelt. Entscheidungen, die sich auf Forschung und Lehre auswirken, trifft das Klinikum im Benehmen mit der Universität. Organisationseinheiten des Universitätsklinikums sind insbesondere Kliniken, Institute, Departments (Zusammenschlüsse von Organisationseinheiten ähnlicher Ausrichtungen zu einer größeren wirtschaftlichen Einheit), Zentren (Zusammenschlüsse von Organisationseinheiten zu fachübergreifenden Verbünden mit bestimmter inhaltlich-thematischer Zielsetzung), Abteilungen oder Dienstleistungsbereiche, Forschungseinrichtungen, Arbeitsguppen (Satzung: AB 2013 Nr. 5, S. 257-264; Satzung i.d.F. vom 28.1.2015, AB 2015 Nfr. 1, S. 4-11)). Mit Wirkung vom 1.1.2000 wurden aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Universität, Medizinischer Fakultät und Universitätsklinikum auch "die bisher im Haushalt der Universität verbliebenen Stellen und Mittel der vorklinischen Institute mit dem Wirtschaftsplan der Fakultät für die Mittel für Forschung Lehere der Kliniken und der zum UKT gehörenden Institute verbunden und des Wirtschaftsführung als Landesbetrieb unterworfen." Dies betrifft die gesamte laufende Personal,- Wirtschafts- und Finanzverwaltung. Nicht einbezogen in diese Beauftragung des Klinikums: Bauplanung der nichtklinischen Gebäude, EDV-Beschaffung, ordnungsrechtliche Angelegenheiten, sonstige Einzelzuständigkeiten. Nichtklinische Einrichtungen, die durch das Universitätsklinikum im Auftrag der Universität verwaltet werden, ist nach dem Stand vom 1.1.2000 die Allgemeine Hygiene. 2004 Übernahme des Städtischen Krankenhauses Rottenburg und Eingliederung in die Medizinische Universitätsklinik.
Provenienzbestände im Universitätsarchiv:
UAT 303 Verwaltung der Kliniken, Sachakten (I) 1922-1977
UAT 357 Verwaltung der Kliniken, Sachakten (II) 1946-1978
UAT 527 Verwaltung der Kliniken, Sachakten (III) 1950-1984
UAT 649 Verwaltung des Klinikums, Sachakten (IV) 1975-1988
UAT 631 Verwaltung des Klinikums, Dezernat B: Finanzen und Rechnungswesen, Handakten des Dezernenten Spillner (geb. 1939) 1987-1991
UAT 389 Verwaltung der Kliniken, Personalabteilung um 1945 - um 1975
UAT 411 Verwaltung der Kliniken, Kasse um 1930 - 1974
Nach dem Organischen Statut für die "Klinische Anstalt" vom 9.1.1840 lag deren Wirtschaftsverwaltung, Rechnungs- und Kassenwesen beim Universitätskassier bzw. seit 1912 beim Vorstand des Universitätskassen- bzw. -rentamts. Die später entstandenen Kliniken und seit 1879 auch die Medizinische Klinik wurden von den Hausmeistern bzw. Verwaltern verwaltet, die in Wirtschafts- und Rechnungsangelegenheiten dem Universitätskassier bzw. Vorstand des Universitätskassenamts (seit 1912) unterstellt waren (UAT 117C/231). Dieses trug seit der Ausgliederung der Universitätskasse im Jahre 1960 die Bezeichnung "Verwaltung der Kliniken", blieb aber zunächst Teil der "Universitätsverwaltung". Auch behielten die Universitätskasse (bis 1964) und einzelne Abteilungen des "Akademischen Rektoramts" bzw. der "Zentralen Verwaltung" zunächst noch ihre Zuständigkeit für das Universitätsklinikum.
1975 wurden die Kliniken mit den mittelbar der Krankenversorgung dienenden theoretisch-medizinischen Instituten, den Schulen für Heilberufe und den Versorgungsbetrieben (so § 13 HSCHG) zum Universitätsklinikum unter der Leitung eines Klinikumsvorstandes zusammengefasst, dem auch der Verwaltungsdirektor als ständiger Vertreter des Präsidenten bzw. Kanzlers mit Zuständigkeit für die Personal- und Wirtschaftsverwaltung angehörte. 1987 wurde das Klinikum weitgehend verselbständigt. Die Klinikumsverwaltung unterstand seither unmittelbar dem Klinikumsvorstand. Neben dem Präsidenten blieb der Verwaltungsrat das einzige gesamtuniversitäre Organ, das Leitungsfunktionen der Universität als des Trägers wahrnahm, mit Zuständigkeit für Planung und Aufstellung des Etats.
Mit Wirkung vom 1.1.1998 wurde das Klinikum in eine Anstalt öffentlichen Rechts der Universität mit eigenen Organen (Klinikumsvorstand und Aufsichtsrat) umgewandelt. Entscheidungen, die sich auf Forschung und Lehre auswirken, trifft das Klinikum im Benehmen mit der Universität. Organisationseinheiten des Universitätsklinikums sind insbesondere Kliniken, Institute, Departments (Zusammenschlüsse von Organisationseinheiten ähnlicher Ausrichtungen zu einer größeren wirtschaftlichen Einheit), Zentren (Zusammenschlüsse von Organisationseinheiten zu fachübergreifenden Verbünden mit bestimmter inhaltlich-thematischer Zielsetzung), Abteilungen oder Dienstleistungsbereiche, Forschungseinrichtungen, Arbeitsguppen (Satzung: AB 2013 Nr. 5, S. 257-264; Satzung i.d.F. vom 28.1.2015, AB 2015 Nfr. 1, S. 4-11)). Mit Wirkung vom 1.1.2000 wurden aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Universität, Medizinischer Fakultät und Universitätsklinikum auch "die bisher im Haushalt der Universität verbliebenen Stellen und Mittel der vorklinischen Institute mit dem Wirtschaftsplan der Fakultät für die Mittel für Forschung Lehere der Kliniken und der zum UKT gehörenden Institute verbunden und des Wirtschaftsführung als Landesbetrieb unterworfen." Dies betrifft die gesamte laufende Personal,- Wirtschafts- und Finanzverwaltung. Nicht einbezogen in diese Beauftragung des Klinikums: Bauplanung der nichtklinischen Gebäude, EDV-Beschaffung, ordnungsrechtliche Angelegenheiten, sonstige Einzelzuständigkeiten. Nichtklinische Einrichtungen, die durch das Universitätsklinikum im Auftrag der Universität verwaltet werden, ist nach dem Stand vom 1.1.2000 die Allgemeine Hygiene. 2004 Übernahme des Städtischen Krankenhauses Rottenburg und Eingliederung in die Medizinische Universitätsklinik.
Provenienzbestände im Universitätsarchiv:
UAT 303 Verwaltung der Kliniken, Sachakten (I) 1922-1977
UAT 357 Verwaltung der Kliniken, Sachakten (II) 1946-1978
UAT 527 Verwaltung der Kliniken, Sachakten (III) 1950-1984
UAT 649 Verwaltung des Klinikums, Sachakten (IV) 1975-1988
UAT 631 Verwaltung des Klinikums, Dezernat B: Finanzen und Rechnungswesen, Handakten des Dezernenten Spillner (geb. 1939) 1987-1991
UAT 389 Verwaltung der Kliniken, Personalabteilung um 1945 - um 1975
UAT 411 Verwaltung der Kliniken, Kasse um 1930 - 1974
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
17.12.2025, 9:03 AM CET