Friedrich Wilhelm Frowein macht bekannt, dass Abt Bernhard ihn nach dem Tod des Abts Johann mit dem Rittersitz Rünthe samt Gebäuden, Wällen, Graben, Gärten, Fischerei, Jagdgerechtigkeit und 10 Maltern Bauland im Kirchspiel Herringen sowie dem Kotten am Berckenmeier genannt Meiners samt allem Zubehör belehnt hat. Er hat durch seinen Bevollmächtigten, den Advokaten Wilhelm Josef Schmitz huldigen lassen. Anwesend waren Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Rat und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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