Kurfürst Philipp von der Pfalz trifft eine Entscheidung in Auseinandersetzungen mit Wort und Tat zwischen dem Ritter Ludwig von Ottenstein und einigen Frankfurtern, wobei Ludwigs Ordensabzeichen [?] (geselschafft), das ihm vom König von Dänemark gegeben worden war, entfremdet wurde und in Frankfurter Hände gekommen ist. Daraus haben sich weitere Forderungen, Schriften und Handlungen zwischen Bürgermeister und Rat zu Frankfurt einer- sowie Ludwig von Ottenstein andererseits ergeben. Beide Parteien haben einer Anhörung und Entscheidung durch den Pfalzgrafen zugestimmt. Der Pfalzgraf hat das Abzeichen übernommen, an Ludwig zurückgegeben und entscheidet, dass beide Seiten damit geschlichtet sein sollen. Keine Seite soll mehr Forderungen haben oder in dieser Sache gegen die andere vorgehen.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz trifft eine Entscheidung in Auseinandersetzungen mit Wort und Tat zwischen dem Ritter Ludwig von Ottenstein und einigen Frankfurtern, wobei Ludwigs Ordensabzeichen [?] (geselschafft), das ihm vom König von Dänemark gegeben worden war, entfremdet wurde und in Frankfurter Hände gekommen ist. Daraus haben sich weitere Forderungen, Schriften und Handlungen zwischen Bürgermeister und Rat zu Frankfurt einer- sowie Ludwig von Ottenstein andererseits ergeben. Beide Parteien haben einer Anhörung und Entscheidung durch den Pfalzgrafen zugestimmt. Der Pfalzgraf hat das Abzeichen übernommen, an Ludwig zurückgegeben und entscheidet, dass beide Seiten damit geschlichtet sein sollen. Keine Seite soll mehr Forderungen haben oder in dieser Sache gegen die andere vorgehen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 825, 179
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1507 Dezember 20 (uff sannt Thomas des heiligen aposteln abennt)
fol. 278v-279r
Urkunden
Ausstellungsort: Germersheim
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Von der Urkunde wurden zwei Exemplare ausgefertigt, wovon jede Partei eines erhielt. Bei der erwähnten "Gesellschaft" des Königs von Dänemark könnte es sich um ein Abzeichen des dänischen Ritterordens 'Bruderschaft der Muttergottes-Gesellschaft' bzw. 'Elefanten-Orden' handeln. Näheres über eine solche Verleihung ist allerdings nicht bekannt, vgl. Berlien: Der Elephanten-Orden und seine Ritter, Kopenhagen 1846, S. 13 f. u. 57 f. (urn:nbn:de:hbz:061:1-512314). Der Streit beschäftigte auch den Reichstag, vgl. Reichstagsakten Mittlere Reihe, Bd. 9, Nr. 646 mit Anm. 3. Kopfregest: "Vertrag zwischen her Ludwigen von Ottenstein ritter und burgermaister und ratte zu Franckfurt".
Dänemark, Könige von
Ottenstein, Ludwig von; Ritter, -1520
Frankfurt am Main F
Germersheim GER
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:17 MESZ
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