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Reinhard von Steinau genannt Steinrück (Steinruck), bekundet,
dass Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, Reinhards Vettern, den
Brüdern Konrad...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1501-1510
1503 Februar 22
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der gebenn ist uf sanct Peters tag kathedra gnant nach Cristi geburt 1500 unnd im dritten iarenn
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Reinhard von Steinau genannt Steinrück (Steinruck), bekundet, dass Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, Reinhards Vettern, den Brüdern Konrad (Contz) und Heinrich (Heintz) Steinrück und seinem verstorbenen Vater die Rechte und Einkünfte im Dorf Schmalnau (Smalna) für 250 Gulden verpfändet (in pfanndt weys) hat. Hierbei hat sich der Abt laut einer Urkunde von 1485 März 21 (am Montag nach dem Sontag Iudica nach Cristi geburt viertzehennhundert unnd im funff unnd achtzigsten iaren) den Wiederkauf vorbehalten. Reinhard bestätigt dem Abt von Fulda für sich und seine Erben, dass er am heutigen Tag von ihm die Summe von 250 Gulden erhalten hat und dass damit die Verpfändung wieder eingelöst ist. Reinhard löst die Lehensverpflichtungen (eide, gelubde unnd verwanntnis) der Leute, die ihm im Rahmen der Herrschaft über Schmalnau verpflichtet gewesen sind und weist ihnen den Abt als neuen Lehnsherren zu. Sollten sich noch Urkunden, die die abgelöste Verpfändung betreffen, auffinden, sollen diese unwirksam sein. Siegelankündigung. (siehe Abbildung: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Reinhard von Steinau genannt Steinrück
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StAM, Kopiare Fulda: K 438, S. 442-443 und S. 443-446
Die erwähnte Urkunde von 1485 März 21 ist im Bestand Urk. 75 nicht enthalten.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.