Paulinus Chappe, Rat, Gesandter und Generalprokurator des Königs von
Zypern, macht bekannt, dass Papst Nikolaus V., allen Gläubigen, die seit dem
1. Mai 1452 binnen drei Jahren aus ihrem Vermögen für die Verteidigung gg.
die Thebaier u. Sarazenen spenden, nach getaner Beichte von ihren Sünden
absolviert, und macht auch den Domicellus de Lippia teilhaftig.