Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er das ihm zustehende Amt Barr (Barre) mit Schlössern, Dörfern, Leuten nebst Herrlichkeit, Rechten usw., an Heinrich von Landsberg (Landßperg), Ritter und Vitztum [im Elsass], um 12.000 Gulden verpfändet hat. Er bewilligt Heinrich nunmehr, dass dieser den Jörg von Bach in ein Drittel an seiner Pfandschaft einsetzen mag. Jörg und seinen Erben sollen für ihr Drittel im Wert von 4.000 Gulden ebenfalls ein Drittel der Nutzungen und Gefälle im Amt zustehen.