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Gewährung des Wald- und Jagdrechts für das Kloster Immichenhain
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Urk. 31, A II Klöster, Immichenhain, unter o. Datum.
Urk. 31 Kloster Immichenhain - [ehemals: A II]
Kloster Immichenhain - [ehemals: A II] >> 1351-1370
1357-06-17
Pergament; Siegel anhängend.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: In dem sibinden und funfzigisten jare an dem nehestin Sunabinde nach Sente Viti tage.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Johann [I.] von Ziegenhain (Cyginhain) bekundet, dass er dem Kloster Immichenhain (Ymechinhain) gestattet habe, dass es seine Wälder wie auch die Wälder und Forste des Grafen für 25 Schillinge Pfennige Treysaer (Treyscher) Währung nutzen (phenden) dürfe.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ziegenhain, Grafen, Johann I.