Befehle und Schreiben wegen der Lehden und Wüstungen beim Eichenborn im Amt Sangerhausen, darauf der Hauptmann zu Colditz, Caspar Willer, aus seinem Gut Emseloh und der Caldenbornschen Schäferei neben der Gemeinde Riestedt die Koppeltrift hat, sie die Gemeinde zuvor um Laßzins gebrauchet, anno 1598 aber um solchen Laßzins auf Wiederrufen eingetan worden

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Sächsisches Staatsarchiv
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