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General-Verordnung wie hinfür alle excedirende und verbrechende, sowohl beurlaubte, als auch andere Soldaten in delictis communibus angesehen, und wie in dergleichen Sachen verfahren werden soll
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General-Verordnung wie hinfür alle excedirende und verbrechende, sowohl beurlaubte, als auch andere Soldaten in delictis communibus angesehen, und wie in dergleichen Sachen verfahren werden soll