Cuntz Lecher zu Velberg beurkundet, dass Schenk Friedrich zu Limpurg für ihn Selbst-Schuldner geworden ist gegen Georg von Wöllwart um 200 rh. Goldgulden, zahlbar auf nächsten St. Urbanstag. Der Aussteller erteilt dem Schenken einen Schadlosbrief wegen dieser Bürgschaft. Unterpfand dafür: Die Behausung und der Anteil des Ausstellers zu Velberg.