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A III 16 Sammlung Roosen (Rosen)
Sammlung Roosen (Rosen) >> Altes Gerichtsarchiv Hüls, Urkunden (Verzeichnung Deilmann)
1733
Regest: P. Ortman, Hofrat, als Bevollmächtigter des Freiherrn Georg Mauritz von Asbeck zum Berge und der Freiin Bernhardina Sidonia Wilhelmina von Neukirchen genannt Nievenheim, schließt mit J. W. von Wobeser und dem Baron de Kinsky, Provisoren der Armen zu Moers, einen Vergleich wegen 3 Schuldverschreibungen über 1000 Reichstaler, 500 Goldgulden und nochmals 1000 Reichstaler, ausgefertigt am 3. Januar 1600 durch die Gräfin Walburgis zu Neuenahr und Moers, die die Gefälle der Moerser Straße in Hüls belasten. Durch eine Schenkung der genannten Freiin von Nievenheim ist der Freiherr von Asbeck in den Besitz eines Kapitals von 8250 Reichstalern gekommen, die ebenfalls die Gefälle der Moerser Straße in Hüls belasten. Durch ein Legat der erwähnten Gräfin Walburgis zu Neuenahr und Moers vom 20. Januar 1662 kam dieses Kapital an den Freiherrn Amandus von Millendonk, der mit Margareta von Mirbach, der verwitweten Freifrau des Generalwachtmeisters Konstantin von Nievenheim, verheiratet war. Sie war die Großmutter der Freiin Bernardina Sidonia Wilhelmina von Nievenheim, die von ihr die Schuldverschreibung über 8250 Reichstaler geerbt hat. Der Freiherr von Asbeck behauptete, daß die Armenprovisoren bisher niemals einen Anspruch geltend gemacht hätten, insbesondere nicht vor 1662, als verschiedene Gläubiger Millendonks, namentlich das Kloster Marienbaum, ihre Rechte geltend machten. Bei den nachfolgenden Auseinandersetzungen wurde den Provisoren die Nutznießung derjenigen Gefälle zugesprochen, die von der Moerser Straße auf Moerser Gebiet einkommen, und dem Freiherrn von Asbeck die Nutznießung jener Gefälle, die von der Moerser Straße im Amte Kempen einkommen. Durch Vermittlung ist nun, damit der Streit endgültig beigelegt wird, durch H. H. C. Blechen, Arnold Henrich Mönnich und A. W. von Juchen, Kriegs- und Domänenräte der Regierung zu Moers, folgender Vergleich zustande gekommen: Obgleich die Provisoren anfänglich nur die Rechtmäßigkeit von zwei Schuldverschreibungenüber 1000 Reichstaler und 500 Goldgulden nachzuweisen imstande waren und gegen die Gültigkeit der dritten Schuldverschreibung über 1000 Reichstaler manches angeführt werden kann, sollen doch alle anerkannt werden. Die Gesamtsumme beträgt demnach 2750 Reichstaler. Weitere Ansprüche, wie rückständige Zinsen und Unkosten, werden nicht berücksichtigt, auch nicht, was der eine oder andere sich inzwischen angeeignet hat. Da die Gefälle von Häusern, Ländereien und Gärten in der Moerser Straße zu Hüls 60 Reichstaler 48 Stüber 6 ¾ Pfennig betragen, entsprechen sie den Zinsen eines Kapitals von 2026 Reichstalern 58 Stübern 9 Pfennig. Diese Gefälle sollen künftig allein von den Armenprovisoren erhoben werden. Für den restlichen Betrag von 723 Reichstalern 1 Stüber 3 Pfennig soll der Freiherr von Asbeck andere Werte, tunlichst aus einem Verkauf, zur Verfügung stellen oder dafür eine ausreichende Sicherheit bieten. Bei einem Verkauf der Gesamtschuldverschreibung werden die Provisoren dem Freiherrn von Asbeck behilflich sein, zumal dieser zur Übernahme der Kosten, die dieser Vergleich verursachte, bereit ist. Beide Teile verzichten auf jede weitere Rechtshandlung, auch auf jeden Einspruch. Der Freiherr von Asbeck wird sämtliche in seinen Händen befindlichen Schuldverschreibungen den Armenprovisoren übergeben, auch das Heberegister der Moerser Straße. Nicht in dem Vergleich eingeschlossen sind die beiderseitigen Forderungen gegen die Erben des Freiherrn Amandus von Millendonck. Actum Hüls auf der Moerser Straße (1733 Mai 13)^pOr. Pap. mit 3 aufgedruckten Siegeln (vergl. dazu Keussen, Urkundenbuch der Stadt und Herrlichkeit Krefeld und der Grafschaft Mörs IV 6165).
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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09.01.2026, 12:01 MEZ