Mainz, 1625.08.13. (Richter Hettisch). Hieronymus Cesta bekennt, daß ihm Wennemar Schmidt als Vormund seiner Schwester, der nachgelassenen Tochter des Ratsherrn Hieronymus Cesta, Anna, 300 Rtl. verzinslich geliehen hat. Unterpfand: Sein zinsfreies Haus zum Rebstock, als väterliches Erbteil, Christoph Jordans nachgelassenen Kindern mit 200 fl. belastet. Z.: Magister Peter Seybelius und Hilarius Herzog.

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