Streit um eine Hufe Land (60 Morgen Artland), das Lindenberger Land genannt, im Elsdorfer Feld (Kr. Bergheim) im Amt Bergheim. Der Appellant betrachtet sich als Eigentümer und Lehnsherr des Landes, das er von seiner „Mome und Base“ Alverait von Kessel geerbt habe, klagte vor der 1. Instanz auf Heimfall, da die Pachtzahlungen nicht entrichtet worden seien, und ließ die Feldfrüchte beschlagnahmen. Die Appellaten hätten das Land von Heinrich von Orsbeck, dem Schwestersohn der Alverait von Kessel, in Pacht erhalten. Die Appellaten behaupten dementgegen, sie seien zur Zahlung von Pachten nicht verpflichtet, denn die streitigen Ländereien seien ihr ererbtes Eigentum. Auch ihre Vorfahren hätten von dieser Erbschaft keine Pachten bezahlt. Die 1. Instanz verurteilte am 12. Jan. 1537 die Appellaten (damals Beklagten) nach Landesrecht zur Zahlung der Pachten. Die 2. Instanz sprach sie nach Reichsrecht am 16. April 1538 von der Klage frei. Die 3. Instanz bestätigte dies - ebenfalls unter Zugrundelegung des Reichsrechts - mit ihren Urteilen vom 9. Nov. 1538 und 10. Mai 1549. Das RKG bestätigt am 26. Feb. 1561 das Urteil der 3. Instanz.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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