Kurfürst Philipp von der Pfalz gibt Hans von Ingelheim (Inngelnheim) und seinen Erben für den oft erwiesenen Dienst das Schloss Winzingen zur Wohnung bis auf Widerruf. Er soll das Schloss in Hut und Acht haben, versorgen und mit Wächtern bestellen. Was er dort an Geschützen, Hausrat, in der Kapelle oder sonst vom Pfalzgrafen findet, soll er bestens verwahren, aber so, dass man es zum Gebrauch findet. Er soll die Seinen dazu anhalten, dass sie mit Feuer und Beleuchtung sorgsam umgehen. Er soll tun, was dem Schloss nützt und notwendig ist, und nichts verfallen lassen an Einbauten (Inbuwen), Ofen, Fenstern, Schlössern, Türen und dergleichen. Hans verspricht diese Bestimmungen einzuhalten und erhält dafür jährlich für die Burgaufsicht (burg hut), die am Tag der Urkundenausstellung beginnt, 20 Gulden, 20 Malter Korn, 12 Klafter Holz, 1 Fuder Wein, Heu und Öhmd (omat) von der Binzenwiese zu Mußbach (Muspach), wie das bisher nach Winzingen ging, die pfalzgräflichen Anteile und 1.000 Gebinde Stroh.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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