Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass Bernhard von Angelach (Anglach), Propst zu Hördt (Herde) jährlich 4 Malter Hafer von den zwei Höfen des Klosters Hördt zu Ottersheim zu geben verpflichtet ist, deren Reichung seit vielen Jahren aussteht. Damit der Propst ihm "in andern sachen destwilliger" sein mag, hat Kurfürst Friedrich ihm die Gülte auf Lebtag erlassen und weist seinen Landschreiber zu Germersheim Bartholomäus Engelhard (-hart) an, Bernhard deswegen auf Lebtag unbeirrt zu lassen, wobei nach seinem Tode sein Amtsnachfolger wieder die 4 Malter jährlich ausrichten soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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