Jorg von Hardheim gibt Kuntz Rettich, Zentgrafen zu Külsheim, auf seine Bitte ein Zeugnis über folgenden Tatbestand: Hans von Hardheim der Junge hat ihn um Einlaß gebeten und ihm (Aussteller) an Eidesstatt gelobt, nichts nach oder aus Hardheim zu tun, daß ihm oder anderen von Hardheim schaden könne. Darauf ist er mit Jorg von Dottenheims Knechten vor Altertheim geritten, hat dort Pferde genommen und ist zurückgekehrt. Sobald Aussteller dies von Kuntz Dyel, Schultheiß zu Hardheim, erfuhr, auch dass Hans in verschiedenen Häusern Pferde versteckt habe, hat er sogleich den Schultheiß beauftragt, Hans aufzufordern, er möge ihn gegenüber Graf Johann nicht in Ungelegenheiten bringen und die Pferde entfernen. Darauf hat Hans den Aussteller gebeten, er möge ihn nicht verjagen; er habe die Pferde bereits weiter geschickt und verspreche, es nicht mehr zu tun.