Dietz von der Kere und Hans Gans beurkunden, daß sie am Ausstellungstag dieser Urkunde [als Zeugen] in Markelsheim (Marckelsheim) anwesend waren, als Rüdiger von Mergentheim, der auch Sützel genannt wird, als ein Amtmann [des Deutschen Ordens] zu Neuhaus (Newenhuse), den Schultheiß und die Schöffen (Schopphen) des Gerichts [zu Markelsheim] über die Rechte des Propst zu Neumünster (zum Newenmuster) in Würzburg (Wirtzburg) an dem Fronhof zu Markelsheim befragt hat; wobei unter anderem festgestellt wurde, daß der Propst zu Neumünster dreimal im Jahr das Hubgericht auf dem Fronhof zu Markelsheim über alle Erblehenbauern (hubnern), die zu diesem Gericht gehören, nämlich aus den Dörfern Markelsheim, Igersheim, Apfelbach (Aphelbach), Harthausen (Harthusen), Hohebach (Hobach), Ailringen (Eylringen) und aus anderen Dörfern abhält, des weiteren, daß ein Herr zu Neuhaus Herr und Vogt über alle Güter zu Markelsheim sein soll, mit Ausnahme von 3 Gärten auf dem Frauenhof (Frawenhoff) zu Frauental (Frawental).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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