Hans Feckelin von Waiblingen, gefangengesetzt zu Cannstatt im Turm, weil er frommen Leuten Pfähle im Feld aus deren Weingärten entwendet hatte, verpflichtet sich, seine Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen, das Fürstentum zu verlassen (beim Fortzug nirgendwo länger als eine Nacht zu bleiben) und schwört Urfehde