Anfechtung der von Johann Heinrich Held geführten Gemeinderechnungen und Anspruch auf Revision der Rechnungen, nach denen die Appellanten Johann Heinrich Held noch über 2000 Rtlr. schuldeten. Das zu der dem Grafen von Sayn-Wittgenstein-Berleburg gehörenden reichsunmittelbaren Herrschaft Homburg an der Mark gehörende Kirchspiel Nümbrecht war in Unter- und Oberkirchspiel unterteilt mit eigenen Schöffen, Vorstehern und Rezeptoren, war jedoch nur eine Parochie. Johann Heinrich Held war von 1710 bis 1723 Rezeptor (Steuereinnehmer) des Unterkirchspiels Nümbrecht und zugleich herrschaftlicher Schultheiß und zeitweilig Landkommissar. Nach seiner letzten Abrechnung des Jahres 1723 stellten die Appellanten fest, daß sie im Vergleich zum Oberkirchspiel in einer ungünstigen finanziellen Situation waren. Das RKG wies den Streitfall am 16. September 1776 an die Richter der vorigen Instanz zurück, legte den Appellanten die Kosten auf und bestätigte das Urteil am 17. Juni 1782.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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