Urfehde Nr. 201
Vollständigen Titel anzeigen
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7277
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
(15)47 Dezember 17, 17. Tag Christmonats
Regest: Hans Ungleich, Bürger zu Reutlingen, bekennt folgendes. Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Reutlingen haben am 11. Tag Brachmonats (= Juni) 1547 ein Verbot ausgehen lassen, dass keiner ihrer Bürger, Einwohner oder Angehörigen bei Treu und Eid einem Herrn und fremden Potentaten zuziehen und ohne Erlaubnis sich in seinen Dienst begeben dürfe. Trotzdem hat er für 7 Pfund Heller Brot bei Franz Wucherer genommen, es gen Kirchen (Kirchheim) an der Teck geführt, zum Teil verkauft, das Geld bei Handen behalten und sein Weib ihm den Harnisch vor die Stadt heraus bis in die Betzinger Mark tragen lassen und ist gegen alles Verbot dem König in Frankreich zugezogen. Damit hätte er eine schwere Leibesstraf verdient. Die Herren zu Reutlingen haben ihn in ihr Gefängnis gelegt und wollten inn: das Recht ergehen lassen. Er aber hat um Gnade gebeten. Darauf haben sie ihm die Strenge des Rechts erlassen und ihn des Gefängnisses entledigt. Er hat einen Eid geschworen, gegen die Herren zu Reutlingen, die Stadt und die Ihren ewiglich Urfehde zu halten, sich nie zu rächen, keine Wehr, Degen, Messer oder andere Waffe zu tragen, keine Zech ausserhalb seines Hauses zu tun und sich nicht ausserhalb des Zehenten (= Gebiets) der Stadt Reutlingen zu begeben - alles, bis die Herren es ihm gestatten. Wenn er künftig eine Forderung an die Herren oder die Ihren hätte, will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben lassen. Wenn er aber diesen Eid und Urfehde bräche, will er heissen und sein ein treuloser, meineidiger und zum Tod verurteilter Mann, den die Herren zu Reutlingen richten oder richten lassen mögen, mit was Pen des Tods sie wollen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Martin Hyp, Bürger zu Reutlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel beschädigt
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel beschädigt
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ