Ann Renz ("Renczi"), Ehefrau des Heinz Schön von Möllenbronn ("Mellibrunnen"), gesessen in der Grub, bekennt, daß Abt Erhard [Fridang] von Weingarten ihr und ihren Kindern 15 oder 15 1/2 Juchart Ackerlandes geliehen und diese dem Gut des Klosters zu Mellibrunnen in der Grub einverleibt hat, das die Ausstellerin bereits als Lehen besitzt. Sie gibt dafür jährlich zu St. Martin als Hubgeld je 2 1/2 Schöffel Vesen und Hafer Ravensburger Maßes sowie 2 Herbsthühner. Dieser Zins wurde festgelegt von vier ehrbaren Männern, i.e. Frik Sorg von Ergetsweiler ("Härggenswiler"), Kunz Fronrüter von Wiesentann, Kunz Fischer von Mellibrunnen und Klaus Zeltenbach von Ruprechtsbruck. Der Acker muß in der Weise eines Baumanns bewirtschaftet und darf nicht veräußert oder belastet werden. Der Ehemann stimmt dem Geschäft zu und versichert ausdrücklich, daß er keine Rechte an dem Acker erwirbt. Dieser gehört zu einem Feld, das der Abt denen von Mellibrunnen als Ausgleich für die Anlage eines Teiches in Schreckensee ("Scheggensee") gab mit Ausnahme eines dort gelegenen Gütleins namens das Höfli.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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