Urteilsbrief des Stadtgerichts Buchhorn, das auf Bitte des Grafen von Montfort tätig wurde in Streit zwischen den Städten Konstanz und Meersburg, Hans Blechhentschuch von Konstanz für sich selbst und als Vertreter des Burkhard von Laupheim, Klaus Lebar, Heinrich Wenhuser, Albrecht Kämli und Ärni Schuler, alle von Meersburg, Heinz Wetzel von Hagnau einerseits, Peter Keller von Ried und mit ihm "Arnsperg" im Auftrag und auf Befehl ("von haissentz wegen") des Grafen Wilhelm von Montfort, Herr zu Tettnang, andererseits. Die von Konstanz, Meersburg und Hagnau bitten um Bestätigung dreier Urteilsbriefe, in denen ihnen Hans Erler alle seine Rechte abgetreten hatte. Die Beklagten wenden ein, daß sie sich nicht in einen Streit mit den Klägern einlassen wollen, sondern nur zur Verhandlung mit Erler erschienen seien.
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Urteilsbrief des Stadtgerichts Buchhorn, das auf Bitte des Grafen von Montfort tätig wurde in Streit zwischen den Städten Konstanz und Meersburg, Hans Blechhentschuch von Konstanz für sich selbst und als Vertreter des Burkhard von Laupheim, Klaus Lebar, Heinrich Wenhuser, Albrecht Kämli und Ärni Schuler, alle von Meersburg, Heinz Wetzel von Hagnau einerseits, Peter Keller von Ried und mit ihm "Arnsperg" im Auftrag und auf Befehl ("von haissentz wegen") des Grafen Wilhelm von Montfort, Herr zu Tettnang, andererseits. Die von Konstanz, Meersburg und Hagnau bitten um Bestätigung dreier Urteilsbriefe, in denen ihnen Hans Erler alle seine Rechte abgetreten hatte. Die Beklagten wenden ein, daß sie sich nicht in einen Streit mit den Klägern einlassen wollen, sondern nur zur Verhandlung mit Erler erschienen seien.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 65
00967
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
1417 Oktober 28 (an sant Symon und sant Judas tag der hailigen zwölfbotten)
26,5 x 48 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Buchhorn
Aussteller: Hans Hörnler, Stadtammann in Buchhorn
Empfänger: Stadt Konstanz u.a.
Siegler: Hans Mayer ("Mayger"), Bürger zu Buchhorn
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Aussteller: Hans Hörnler, Stadtammann in Buchhorn
Empfänger: Stadt Konstanz u.a.
Siegler: Hans Mayer ("Mayger"), Bürger zu Buchhorn
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Arnsperg
Blechhentschuch, Hans
Erler, Hans
Hörnler, Hans, Stadtammann
Kämli, Albrecht
Keller, Peter
Laupheim, Burkhard von
Lebar, Klaus
Schuler, Ärni
Wenhuser, Heinrich
Wetzel, Heinz
Buchhorn = Friedrichshafen FN
Buchhorn = Friedrichshafen FN; Stadtammann
Buchhorn = Friedrichshafen FN; Stadtgericht
Hagnau am Bodensee FN; Einwohner
Konstanz KN
Konstanz KN; Einwohner
Meersburg FN
Meersburg FN; Einwohner
Ried : Tettnang FN; Einwohner
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:30 MEZ
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