Urteilsbrief des Stadtgerichts Buchhorn, das auf Bitte des Grafen von Montfort tätig wurde in Streit zwischen den Städten Konstanz und Meersburg, Hans Blechhentschuch von Konstanz für sich selbst und als Vertreter des Burkhard von Laupheim, Klaus Lebar, Heinrich Wenhuser, Albrecht Kämli und Ärni Schuler, alle von Meersburg, Heinz Wetzel von Hagnau einerseits, Peter Keller von Ried und mit ihm "Arnsperg" im Auftrag und auf Befehl ("von haissentz wegen") des Grafen Wilhelm von Montfort, Herr zu Tettnang, andererseits. Die von Konstanz, Meersburg und Hagnau bitten um Bestätigung dreier Urteilsbriefe, in denen ihnen Hans Erler alle seine Rechte abgetreten hatte. Die Beklagten wenden ein, daß sie sich nicht in einen Streit mit den Klägern einlassen wollen, sondern nur zur Verhandlung mit Erler erschienen seien.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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