Amtsgericht Haselünne (Bestand)
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NLA OS, Rep 950 Has
Nds. Landesarchiv, Abt. Osnabrück (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Behörden des Staates und der kommunalen Verwaltung >> 1.3 Justiz >> 1.3.3 Hannoversche, preußische und niedersächsische Zeit >> 1.3.3.1 Ordentliche Gerichtsbarkeit >> 1.3.3.1.3 Gerichte der ersten Instanz
1655-1923
Bestandsgeschichte: Bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts ist Haselünne Gerichtsort gewesen. Aus dem alten Gogericht wurde in der territorialen Zeit eines der sechs Untergerichte des zum Niederstift Münster gehörenden Amtes Meppen. Dieses Untergericht bestand, nachdem das Amt Meppen im Reichsdeputationshauptschluß von 1803 dem Herzog von Arenberg zugefallen war, bis zur französischen Besatzung weiter. Durch Verordnung vom 28.1. und 10.12.1808 führte Herzog Prosper Ludwig, als er durch die Konstitutionsakte des Rheinbundes souveräner Fürst geworden war, den Code Napoléon ein. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1.2.1809 entstand in Haselünne aus dem bisherigen Untergericht das Friedensgericht. Zu diesem Friedensgericht gehörten die Kirchspiele Haselünne, Berßen, Holte, Herzlake, Bokeloh, Sögel, Börger, Werlte und Lorup. Am 13.12.1810 kam durch französischen Senatsbeschluß das Herzogtum Arenberg an Frankreich. Gemäß Dekret vom 26.12.1810 wurde das Amt Meppen geteilt. Die auf dem rechten Emsufer gelegenen Teile kamen zum Ober-Ems-Departement, die Gebietsteile des linken Emsufers, die Kantone Wesuwe und Heede, kamen zum Departement West-Ems. Diese Einteilung blieb nur bis zum 27.4.1811 bestehen. Ein Senatsbeschluß von diesem Tage teilte die beiden meppenschen Kantone Wesuwe und Heede dem Lippe-Departement zu. Die neue französische Organisation verlegte das Ziviltribunal von Meppen zunächst nach Haselünne, bald jedoch an den Sitz des Unterpräfekten nach Lingen. Haselünne blieb Sitz des Friedensgerichtes.
Als am 1.12.1813 die Provisorische Regierungskommission ihre Tätigkeit in Meppen aufnahm, blieb die Gerichtsverfassung des Gebietes unverändert bestehen. Durch Verordnung vom 24.12.1814 wurde mit Wirkung vom 1.1.1815 der Code Napoléon und wurden sämtliche französischen Gesetze und Verordnungen außer Kraft gesetzt. Damit hörten die Friedensgerichte zu bestehen auf.
Bestandsgeschichte: An ihre Stelle traten vier Justizkommissionen des Amtes Meppen, von denen eine in Haselünne ihren Sitz hatte. Die Justizkommission Haselünne war zuständig für Haselünne, Herzlake, Holte und Bokeloh. 1827 erfolgte im Amt Meppen eine mit dem Herzog von Arenberg ausgehandelte Umorganisation. Das Herzogtum wurde in vier herzoglich arenbergische Mediatämter eingeteilt - Amt Meppen, Amt Haselünne, Amt Hümmling und Amt Aschendorf.
Die Ämter erhielten die Gerichtsbarkeit der unteren Instanz. In Haselünne wurde außerdem eine herzogliche Mediat-Justizkanzlei errichtet, die Appellationsinstanz für die Untergerichte und erste Instanz für die von der standesherrlichen Gerichtsbarkeit ausgenommenen Personen war.
Die Trennung von Justiz und Verwaltung, die die Gesetze vom 5.9.1848 und vom 8.11.1850 festlegten, zog eine Umorganisation der bestehenden Behörden nach sich. Die bisherigen Ämter wurden Verwaltungsämter; neben ihnen errichtete man seit dem 1.10.1852 standesherrliche Amtsgerichte in Aschendorf, Haselünne, Meppen, Sögel und in Papenburg. Die Mediat-Justizkanzlei wurde aufgehoben und ein für das Herzogtum Arenberg-Meppen, die Grafschaft Bentheim, die Niedergrafschaft Lingen und die Vogtei Emsbüren gemeinschaftliches Gericht zweiter Instanz unter dem Namen "Königlich Hannoversches und Herzoglich Arenbergisches Gesamtobergericht" mit Sitz in Meppen eingerichtet.
Nach der Vereinigung mit dem Königreich Preußen 1866 blieb die Gerichtsverfassung der unteren Instanz organisatorisch unverändert. 1875 - nach Aufhebung des standesherrlichen Rechtsstandes des Herzogs von Arenberg - erfolgte die Angleichung der Gerichtsverfassung des Gebietes an die der Provinz Hannover. Während das Amt Haselünne weiterbestand, löste man bei dieser Neuorganisation das Amtsgericht Haselünne auf und gliederte den Gerichtsbezirk - außer der Ortschaft Wachtum, die zum Amtsgericht Sögel kam - dem Amtsgericht Meppen ein.(1)
Bestandsgeschichte: Der Bestand des vorliegenden Findbuches umfaßt die Akzession 12/94 und die Ablieferung einzelner Akten von 1872 und 1874 (Akz. 42/72, Akz. 1-8/74). Dabei befanden sich auch Akten der Mediat-Justizkanzlei Haselünne, die vermutlich bei deren Auflösung 1852 beim Amtsgericht liegengeblieben waren. Sie wurden herausgezogen und in den Bestand Rep 932 - Mediat-Justizkanzlei Haselünne - eingegliedert.
Die Gliederung des Bestandes (s. Inhaltsübersicht) sucht die verschiedenen Entwicklungsstadien des Gerichtes Haselünne sichtbar zu halten. Doch sind die Protokolle ab 1815 geschlossen zusammengelegt (s. Abschnitt V). Die Gerichtsprotokolle bis 1815 befinden sich in Rep 955 - Gerichtsprotokolle.
(1) M. Bär, Abriß einer Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Osnabrück. In: Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens. Band 5, Hannover 1901, Seite 195 - 208.
Okt./Dez. 1967 gez. Bardehle
Inzwischen wurde der Bestand um Schriftgut aus den Akzessionen des Amtsgerichts Meppen 40/1976, 37/1995, 44/1996 und 36/1997 ergänzt. Dabei handelt es sich vor allem um Testamente und andere Vorgänge aus der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Vereinzelte weitere Zugänge sind nicht auszuschließen.
März 2004 N. Rügge
Als am 1.12.1813 die Provisorische Regierungskommission ihre Tätigkeit in Meppen aufnahm, blieb die Gerichtsverfassung des Gebietes unverändert bestehen. Durch Verordnung vom 24.12.1814 wurde mit Wirkung vom 1.1.1815 der Code Napoléon und wurden sämtliche französischen Gesetze und Verordnungen außer Kraft gesetzt. Damit hörten die Friedensgerichte zu bestehen auf.
Bestandsgeschichte: An ihre Stelle traten vier Justizkommissionen des Amtes Meppen, von denen eine in Haselünne ihren Sitz hatte. Die Justizkommission Haselünne war zuständig für Haselünne, Herzlake, Holte und Bokeloh. 1827 erfolgte im Amt Meppen eine mit dem Herzog von Arenberg ausgehandelte Umorganisation. Das Herzogtum wurde in vier herzoglich arenbergische Mediatämter eingeteilt - Amt Meppen, Amt Haselünne, Amt Hümmling und Amt Aschendorf.
Die Ämter erhielten die Gerichtsbarkeit der unteren Instanz. In Haselünne wurde außerdem eine herzogliche Mediat-Justizkanzlei errichtet, die Appellationsinstanz für die Untergerichte und erste Instanz für die von der standesherrlichen Gerichtsbarkeit ausgenommenen Personen war.
Die Trennung von Justiz und Verwaltung, die die Gesetze vom 5.9.1848 und vom 8.11.1850 festlegten, zog eine Umorganisation der bestehenden Behörden nach sich. Die bisherigen Ämter wurden Verwaltungsämter; neben ihnen errichtete man seit dem 1.10.1852 standesherrliche Amtsgerichte in Aschendorf, Haselünne, Meppen, Sögel und in Papenburg. Die Mediat-Justizkanzlei wurde aufgehoben und ein für das Herzogtum Arenberg-Meppen, die Grafschaft Bentheim, die Niedergrafschaft Lingen und die Vogtei Emsbüren gemeinschaftliches Gericht zweiter Instanz unter dem Namen "Königlich Hannoversches und Herzoglich Arenbergisches Gesamtobergericht" mit Sitz in Meppen eingerichtet.
Nach der Vereinigung mit dem Königreich Preußen 1866 blieb die Gerichtsverfassung der unteren Instanz organisatorisch unverändert. 1875 - nach Aufhebung des standesherrlichen Rechtsstandes des Herzogs von Arenberg - erfolgte die Angleichung der Gerichtsverfassung des Gebietes an die der Provinz Hannover. Während das Amt Haselünne weiterbestand, löste man bei dieser Neuorganisation das Amtsgericht Haselünne auf und gliederte den Gerichtsbezirk - außer der Ortschaft Wachtum, die zum Amtsgericht Sögel kam - dem Amtsgericht Meppen ein.(1)
Bestandsgeschichte: Der Bestand des vorliegenden Findbuches umfaßt die Akzession 12/94 und die Ablieferung einzelner Akten von 1872 und 1874 (Akz. 42/72, Akz. 1-8/74). Dabei befanden sich auch Akten der Mediat-Justizkanzlei Haselünne, die vermutlich bei deren Auflösung 1852 beim Amtsgericht liegengeblieben waren. Sie wurden herausgezogen und in den Bestand Rep 932 - Mediat-Justizkanzlei Haselünne - eingegliedert.
Die Gliederung des Bestandes (s. Inhaltsübersicht) sucht die verschiedenen Entwicklungsstadien des Gerichtes Haselünne sichtbar zu halten. Doch sind die Protokolle ab 1815 geschlossen zusammengelegt (s. Abschnitt V). Die Gerichtsprotokolle bis 1815 befinden sich in Rep 955 - Gerichtsprotokolle.
(1) M. Bär, Abriß einer Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Osnabrück. In: Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens. Band 5, Hannover 1901, Seite 195 - 208.
Okt./Dez. 1967 gez. Bardehle
Inzwischen wurde der Bestand um Schriftgut aus den Akzessionen des Amtsgerichts Meppen 40/1976, 37/1995, 44/1996 und 36/1997 ergänzt. Dabei handelt es sich vor allem um Testamente und andere Vorgänge aus der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Vereinzelte weitere Zugänge sind nicht auszuschließen.
März 2004 N. Rügge
4,05 lfm (628 Verzeichnungseinheiten)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
16.06.2025, 10:42 AM CEST
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