Pürschtagsverhandlungen und Entenschießen ("Antvogelschießen") auf der Aach im Gebiet der freien Pürsch
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 552 Bü 6
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 552 Forstamt Blaubeuren
Forstamt Blaubeuren >> 1 Akten >> 1.3 Forst-, Wald- und Grenzbeschreibungen, Forstrenovationssachen
1563-1657
Enthält v.a.:
Bericht des Ober- und Untervogts von Blaubeuren an Herzog
Eberhard von Württemberg betr. das Entenschießen auf der Aach vom 9. Januar 1652,,
1 Schr. (Abschr.), mit Beilagen;
Beschwerden der Württemberger auf dem freien
Pürschtag zu Biberach am 30. Januar/Februar 1603 (Beilagen G-Q);
Befehle Herzog Friedrichs von Württemberg sowie Beschluß der
Reichsstädte Ulm und Biberach zum freien Pürschtag von 1603;
Beschwerden und Berichte vom freien Pürschtag zu Biberach 9.
September 1578;
1563 April 2 Riedlingen
Vertrag zwischen Kaiser Maximilian II.und Herzog Christoph von Württemberg, abgeschlossen durch die kaiserlichen geheimen Räte Karl Graf von Hohenzollern-Sigmaringen und Hans Christoph Vöhlin von Frickenhausen und die württembergischen Räte Heinrich Graf zu Castell und Dr. Hieronimus Gerhardt, betr. Streitigkeiten der Städte Ehingen und Munderkingen einerseits und der Herrschaft Württemberg wegen Urach, Münsingen und Wartstein andererseits, über folgende Punkte:
1) Vollzug des Vertrages von 1514
2) Die Einwohner von Munderkingen haben das Recht, Hasen, Füchse
und Vögel mit Fallen zu stellen, aber nicht zu schießen
3) Überschreitungen des Verbots sollen von den württembergischen
Forstleuten bestraft werden
4) Erlaubt ist das Schießen von Enten auf der Donau für die
Einwohner von Munderkingen
5) Das Eichellesen ist erlaubt gemäß Vertrag von 1514
6) Die Einwohner von Ehingen haben das Recht des Eichellesens in
ihren eigenen Hölzern und nach altem Herkommen
7) Über die Beschlagnahme von Gefällen der Pfründe Ringingen soll
weiterer Bericht eingeholt werden,
1 Schr. (Abschr.);
Vergleich des Erzherzogs Karl Ferdinand von Österreich mit Herzog
Eberhard von Württemberg betr. das Entenschießen auf der Aach, Schelklingen, 1655 November 2/Oktober 23,
2 Schr. (Abschriften, eine ratifiziert Innsbruck 1657 März 20, und eine mit Petschaft von Johann Stadler, Stadtschreiber von Blaubeuren, 1657 September 15/25)
Bericht des Ober- und Untervogts von Blaubeuren an Herzog
Eberhard von Württemberg betr. das Entenschießen auf der Aach vom 9. Januar 1652,,
1 Schr. (Abschr.), mit Beilagen;
Beschwerden der Württemberger auf dem freien
Pürschtag zu Biberach am 30. Januar/Februar 1603 (Beilagen G-Q);
Befehle Herzog Friedrichs von Württemberg sowie Beschluß der
Reichsstädte Ulm und Biberach zum freien Pürschtag von 1603;
Beschwerden und Berichte vom freien Pürschtag zu Biberach 9.
September 1578;
1563 April 2 Riedlingen
Vertrag zwischen Kaiser Maximilian II.und Herzog Christoph von Württemberg, abgeschlossen durch die kaiserlichen geheimen Räte Karl Graf von Hohenzollern-Sigmaringen und Hans Christoph Vöhlin von Frickenhausen und die württembergischen Räte Heinrich Graf zu Castell und Dr. Hieronimus Gerhardt, betr. Streitigkeiten der Städte Ehingen und Munderkingen einerseits und der Herrschaft Württemberg wegen Urach, Münsingen und Wartstein andererseits, über folgende Punkte:
1) Vollzug des Vertrages von 1514
2) Die Einwohner von Munderkingen haben das Recht, Hasen, Füchse
und Vögel mit Fallen zu stellen, aber nicht zu schießen
3) Überschreitungen des Verbots sollen von den württembergischen
Forstleuten bestraft werden
4) Erlaubt ist das Schießen von Enten auf der Donau für die
Einwohner von Munderkingen
5) Das Eichellesen ist erlaubt gemäß Vertrag von 1514
6) Die Einwohner von Ehingen haben das Recht des Eichellesens in
ihren eigenen Hölzern und nach altem Herkommen
7) Über die Beschlagnahme von Gefällen der Pfründe Ringingen soll
weiterer Bericht eingeholt werden,
1 Schr. (Abschr.);
Vergleich des Erzherzogs Karl Ferdinand von Österreich mit Herzog
Eberhard von Württemberg betr. das Entenschießen auf der Aach, Schelklingen, 1655 November 2/Oktober 23,
2 Schr. (Abschriften, eine ratifiziert Innsbruck 1657 März 20, und eine mit Petschaft von Johann Stadler, Stadtschreiber von Blaubeuren, 1657 September 15/25)
1 Bü, 1 cm
Archivale
Stadler; Johann, Stadtschreiber
Vöhlin von Frickenhausen; Hans Christoph
Aach (Bach)
Bad Urach RT
Biberach an der Riß BC
Ehingen (Donau) UL
Munderkingen UL
Münsingen RT
Riedlingen BC
Ringingen : Erbach UL
Schelklingen UL
Württemberg; Herrschaft
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:25 MEZ
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